Das Justizministerium hat die Arbeit der staatlichen Register nach einem großangelegten Cyberangriff wieder aufgenommen.


Heute, am 20. Januar, berichtete das Justizministerium, dass die Arbeit der einheitlichen und staatlichen Register nach dem von der Russischen Föderation organisierten Cyberangriff wiederhergestellt wurde.
Welche Register arbeiten derzeit:
- Staatliches Register der materiellen Rechte an Immobilien;
- Staatliches Register der Belastungen beweglicher Vermögenswerte;
- Automatisiertes System der Zwangsvollstreckung;
- Elektronisches Register der Apostillen;
- Einheitliches Register der Verurteilten und in Gewahrsam genommenen Personen;
- Automatisiertes System 'Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit';
- Einheitliches staatliches Register der Personen, auf die die Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine 'Über die Reinigung der Macht' angewendet wurden.
Derzeit ist der Zugang zum Staatlichen Register der materiellen Rechte an Immobilien für Notare und staatliche Registrar vorübergehend eingeschränkt, während Daten über Belastungen durch Vollstrecker aktualisiert werden.
Elektronische Interaktionen mit anderen staatlichen Organen, die die Registerdaten in ihrer Arbeit verwenden, insbesondere mit der Steuerbehörde, dem Innenministerium, dem Migrationsdienst, der Rentenversicherung, dem Ministerium für digitale Transformation, dem Staatsgeokatastern und anderen, werden ebenfalls wiederhergestellt.
Darüber hinaus wird in naher Zukunft der Zugang zu Online-Diensten, die mit diesen Registern verbunden sind, auf dem Portal und in der Anwendung 'Diya' wiederhergestellt.
Wie bereits berichtet, fand am 19. Dezember 2024 ein großangelegter äußerer Cyberangriff auf die staatlichen Register der Ukraine statt. Laut dem Experten Danil Globa hat diese Situation negative Auswirkungen auf die Arbeit vieler Systeme, die die Registerdaten nutzen.
Das Justizministerium setzt die Wiederherstellung der Arbeit aller betroffenen Register fort, und es ist geplant, dass sie bis Ende Januar vollständig funktionsfähig sind.
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