Privatisierung des Landes: geltende Beschränkungen und Normen für eine Person.


Der Kriegszustand ist kein Hindernis für die Landbesitznahme für Ukrainer
Die Ukraine befindet sich im eingeführten Kriegszustand, der zu Einschränkungen bei der Privatisierung von Grundstücken geführt hat. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen man auch jetzt Land erhalten kann. Insbesondere legt Artikel 121 des Landgesetzes das Recht der Bürger auf kostenlosen Landbesitz fest. So haben die Menschen die Möglichkeit, ein Grundstück für landwirtschaftliche Betriebe, private Bauernhöfe, Gartenarbeit, den Bau von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und -konstruktionen, individuellen Ferienhausbau und den Bau individueller Garagen in festgelegter Größe zu erhalten.
Die Bedingungen für die kostenlose Übertragung von Grundstücken sind im Landgesetz festgelegt und betreffen alle Arten der Landnutzung. Insbesondere kann eine Person bis zu sechs Grundstücke gemäß den im Landgesetz aufgelisteten Nutzungsarten privatisieren.
Es ist jedoch zu beachten, dass während des Kriegszustands die Übertragung von Grundstücken im Staats- oder Kommunaleigentum in Privateigentum verboten ist, ebenso wie die Genehmigung zur Ausarbeitung von Unterlagen für die kostenlose Übertragung von Land. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Eigentümer von Immobilien, die auf Grundstücken stehen, sowie für Bürger, denen bereits Grundstücke vor Inkrafttreten des Landgesetzes der Ukraine übertragen wurden.
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